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11. Juli 2008 um 14:06 Uhr
#69431
Martin
Teilnehmer
Servus!
Nein.
Die selbe Situation wie vor ein paar Jahren:
Der arbeitsrechtliche Anspruch laut Handels KV ist nicht dem EStG angepasst.
Wahrscheinlich erst wieder im Jänner 2009.
Manche KV schreiben: …der DN erhält ein KM-Geld dessen Satz im EStG festgelegt ist.
Hier ist schon ab Juli 2008 der neue Satz zu verrechnen.
Kleiner Trost für Dienstnehmer:
Sie können die Differenz zwischen Handels-KV und EStG als Werbungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.