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27. Dezember 2005 um 12:53 Uhr
#66309
Anonymous
Teilnehmer
Liebe(r) Rille,
werden vom Arbeitnehmer monatlich (laufende) Kostenbeiträge gezahlt, so kürzen diese die Sachbezugswert-Obergrenze von € 600,-. Ein abgabepflichtiger Sachbezug ist demnach nur anzusetzen, was nach Abzug des laufenden Kostenbeitrags von den € 600,- übrig bleibt (siehe dazu die Erläuterungen des Finanzministeriums im Lohnsteuer-Protokoll 2000).