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1. September 2009 um 8:17 Uhr
#70887
Teilnehmer
Hallo!
Auch wenn es eine vwgh entscheidung gibt, würde ich mich im zweifel nur auf fahrtenbücher verlassen.
die nicht-nutzung der fahrzeuge für privatfahrzeuge müsste gut dokumentiert werden.
mir fällt keine passende lösung ein…
bis jetzt mussten bei gpla´s immer fahrtenbücher gezeigt werden. ausnahme besteht in den LStRL nur für montagefahrzeuge.
lg
martin