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6. Dezember 2011 um 23:09 Uhr
#73028
Willi
Mitglied
Das Zitat betrifft den Urlaubsanspruch im betreffenden Jahr, nicht die Frage ob die Karenzzeit zu den 25 Jahren zählt, die man lt Urlaubsgesetz für die 6. Woche Urlaub braucht.
Die 10-monatige Anrechnung gibt es weiterhin: § 15f Abs 1 MSchG