Re:Re: Karenzvereinbarung nach Mutterschutz?

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#71992
Roland
Teilnehmer

Hallo Eli!

Die „Elternkarenz“ per se lässt sich nicht verlängern, aber man kann natürlich für dieses halbe Jahr einen unbezahlten Urlaub vereinbaren.
Oft wird gerade nach einer Karenz auch eine Bildungskarenz vereinbart (weiß nicht, ob das nicht auch eine gute Möglichkeit für deine DN wäre).

Mustertexte gibt’s dafür auch im Internet unter der „PV-Info“, dann „Extras“ anklicken und dann „Arbeitsbehelfe“.

LG