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12. September 2010 um 8:43 Uhr
#71901
Teilnehmer
Hallo Eli!
Wenn die Dienstnehmerin direkt an den Mutterschutz in Karenz geht, sehe ich die Mitteilung als ausreichend, da der Dienstgeber den gesetzlichen Karenzurlaub nicht verweigern darf.
Die Elternteilzeit hinterher muß vereinbart werden, die gesetzliche Karenz nur mitgeteilt.
