Re:Re: Karenzvereinbarung nach Mutterschutz?

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#71988
Eli Netzer
Teilnehmer

Hallo Roland!

Danke für die Antwort!

Eine Frage hätte ich dann doch noch: Es gibt ja die Möglichkeit die Karenz freiwillig auf 2,5 Jahre zu verlängern. Dies muss – so nehme ich an – schriftlich vereinbart werden, z. B. die DNin teilt mir gegen Ende des MS mit sie möchte 2 Jahre in Karenz gehen und gegen Ende des 2. Jahres möchte sie ein halbes Jahr verlängern. Wenn wir als Firma damit einverstanden sind ist das ja kein Problem.

Auf was muss ich aber achten, wenn mir eine DNin von Haus aus sagt (also bereits gegen Ende des Mutterschutzes), dass sie 2,5 Jahre in Karenz gehen will? Muss ich das gleich mit ihr schriftlich vereinbaren? Wenn ja, gibt es dafür „Mustervereinbarungen“ oder dgl. zum downloaden?

Danke für die Hilfe!!

LG
Eli