Re:Re: Karenzvereinbarung nach Mutterschutz?

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#71940
Eli Netzer
Teilnehmer

Hallo Martin!

Danke für die Hilfe… so hab ich mir das ohnehin gedacht.

Eine Frage noch: kann eine Karenzmitteilung einer DNin theoretisch auch z. B. 5 Monate und 3 Tage sein? Oder ist die DNin an bestimmte „Zeiträume“ gebunden (z. B. GENAU 1 Jahr etc.)?

Danke nochmals!

Eli