Re:Re: Karenzierungsvereinbarung

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#72813
Mathias
Teilnehmer

Hallo,

ich kann Dir nur empfehlen, diese Vereinbarung so nicht zu unterschreiben.

Die „Karenzverlängerung“ um ein halbes Jahr ist nichts anderes als ein unbezahlter Urlaub und nicht etwa eine Verlängerung der gesetzlichen Karenz. Also schreibt man in die Vereinbarung hinein, daß die Dienstnehmerin auf eigenen Wunsch ein halbes Jahr unbezahlten Urlaub nimmt und stellt ausdrücklich fest, daß diese Zeit für arbeitsrechtliche Ansprüche (Urlaub, Abfertigung, Sonderzahlungen und sonstige dienstzeitabhängige Ansprüche wie Dauer der Kündigungsfrist, Dauer des Krankenentgeltanspruchs, Erreichung der 6. Urlaubswoche etc.) nicht angerechnet wird. Außerdem sollte man in der Vereinbarung klarstellen, daß der gesetzliche Kündigungs- und Entlassungsschutz 4 Wochen nach Ablauf der gesetzlichen Karenz endet und durch den unbezahlten Urlaub nicht verlängert wird.

LG
Mathias