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21. Dezember 2010 um 11:06 Uhr
#72242
Gaby
Teilnehmer
dazu noch eine Frage bitte.
lt. Auskunft GKK darf die Person in Karenz max. 1.049 monatlich Lst. Bemessungsgrundlage verdienen. Wenn ich das mit ca. 3 Monaten multipliziere komme ich auf 3.147,-. d.h. soviel darf sie auch über geringfügigkeit arbeiten und danach muss ich darauf achten dass die geringfügige beschäftigung in summe mit den 3.147 die 16.200,- im jahr nicht überschreitet?
danke!
lg
gaby