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30. Dezember 2010 um 11:16 Uhr
#72285
Teilnehmer
Liebe Christine!
In deinem Fall würde die Karenz tatsächlich beendet werden, es handelt sich dann wohl um eine „schlüssige“ Elternteilzeit, d.h. das ursprüngliche (eigentlich karenzierte) DV lebt wieder auf.
DN ist auch hier in einem besonderen Kündigungsschutz.
Kinderbetreuungsgeld ist nach deinen Informationen grundsätzlich nicht gefährdet.
LG und einen „guten Rutsch“ ins neue Jahr
Roland