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22. März 2011 um 11:37 Uhr
#72610
Gasteiner
Teilnehmer
Hallo!
DN möchte während der Karenzzeit als geringfügig Beschäftigte wieder einsteigen. Da ja auch Anspruch auf SZ besteht (Quartalsmäßige Auszahlung) würde Sie jedes 3. Monat die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen (oder?). Muss ich daher alle 3 Monate von „nur“ unfallversichert auf vollversichert (und wieder retour) umsteigen und dies der GKK melden?
Weiters hätt ich noch eine Frage: gilt in ihrem Fall auch der 1. Beitragsfreie Monat für die Mitarbeitervorsorgekasse? Es bestand ja schon ein DV (vor der Karenz) und der 1. Beitragsfreie Monat wurde bereits gewährt.
Vielen Dank!