Re:Re: karenz zuverdienstgrenze

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#72301
Mathias
Teilnehmer

Hallo Christine,

wenn die Mitarbeiterin noch keine 3 Jahre im Betrieb ist, bedeutet das nur, daß kein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit besteht. Sofern kein Rechtsanspruch besteht, bleibt immer noch das Instrument der vereinbarten Elternteilzeit. Eine vereinbarte Elternteilzeit ist immer möglich.

Wenn die Mitarbeiterin zur Zeit in Karenz ist und nun eine Elternteilzeit vereinbart wird, bedeutet dies, daß die Karenz mit Beginn der Elternteilzeit endet und das karenzierte Dienstverhältnis wieder auflebt. Der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz besteht auch während der Elternteilzeit, allerdings maximal bis 4 Wochen nach Ablauf des 4. Lebensjahres des Kindes.

Die Elternteilzeit führt nicht zu einem separaten Dienstverhältnis neben dem karenzierten Dienstverhältnis; dies gibt es nur bei einer geringfügigen Beschäftigung während der Karenz.

LG
Mathias