Startseite › Foren › Abfertigung "Neu" › Karenz Eintritt – MV Pflicht sofort? › Re:Re: Karenz Eintritt – MV Pflicht sofort?
25. Februar 2010 um 22:02 Uhr
#71362
Roland
Teilnehmer
Hallo Ruekler1
Meines Erachtens besteht auf alle Fälle BV-Pflicht, da das Dienstverhältnis ja schon vor der Karenz begonnen hat und nach Rückkehr aus der Karenz nicht noch mal ein Monat andauern muss.
Es ist ja ein ununterbrochenes Dienstverhältnis, welches nur für eine bestimmte Zeitspanne karenziert war.
LG