Re:Re: Jubiläumszuwendung

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#70954
stevenson
Mitglied

Das mit den freiwilligen Abfertigungen ist wirklich so eine Sache. Ich seh das noch etwas schlimmer.

Die Frage ist vielmehr: wann entsteht ein Rechtsanspruch? (vgl. auch Thema Gehaltsumwandlung) Und das passiert sehr schenell. Eine einseitige Verpflichtung wird eingegangen, (ein mail, ein Schriftstück) –> Rechtsanspruch
Blosse Auszahlung –> freiwillig und somit pfändungsfrei