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12. Februar 2013 um 9:42 Uhr
#73507
Teilnehmer
Servus Rene!
Diese „verlängerte Karenz“ ist ja in Wahrheit ein unbezahlter Urlaub.
Da kommt es dann drauf an, ob man in diese Vereinbarung den Passus „der unbez. Urlaub wird auf alle Ansprüche, die sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses richten, nicht angerechnet“ eingebaut hat.
Sollte dieser fehlen, musst du den unbez. Urlaub sehr wohl anrechnen!
LG