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26. Juli 2013 um 10:01 Uhr
#73645
the brain
Mitglied
Hallo Ingrid,
ist eigentlich ganz einfach.
Bis dorthin, wo die Wiener Jahreskarte gilt, hat der Dienstnehmer Anspruch auf das Pendlerpauschale.
und
der Mitarbeiter muss ja die Wiener Wertkarte vom Dienstgeber NICHT annehmen.
Dies Regelung gilt ja auch schon beim Werkverkehr.
lg
hubert k.