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27. Februar 2011 um 22:19 Uhr
#72548
Roland
Teilnehmer
Hallo Susanne!
Da kann ich dir gleich 2 Argumente entgegensetzen:
– Erstens muss der DG an das „Beförderungsunternehmen“ bezahlen, damit das Jobticket auch steuerfrei ist; eine Zahlung an den DN ist nach wie vor steuerpflichtiger Arbeitslohn und
– zweitens reduziert dir ja die Pendlerpauschale nur die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer – maximale Auswirkung von 50% (Spitzensteuersatz) bei deinem Beispiel mit einer PP von 58,– ergibt 29,– mehr Netto. Also fährt man dann mit den 50,– steuerfrei weit besser.
LG