Re:Re: „Jobticket“

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#72564
Roland
Teilnehmer

Hallo Susanne!

Bau, da habe ich micht g’scheit vertan (irgendwie um die Ecke gedacht, schäme mich!).

Natürlich hat er die 54,– zur Verfügung, und du hast Recht, da fährt mit der alten Regelung besser.

Du siehst es richtig, dass bei der alten Regelung es nicht Voraussetzung ist, dass er ein öff. VKM benützt, ich kann ihm auch die fiktiven Kosten sv-frei ersetzen.

Und du hast nochmal Recht, fraglich ist wirklich, ob sich der DG das mit den Jobtickets antun will…

LG