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25. Februar 2010 um 14:11 Uhr
#71359
Teilnehmer
Was ist eine einvernehmliche Kündigung? Reden wir über eine Kündigung oder eine einvernehmliche Lösung?
Anspruch auf Freizeit während der Kündigungsfrist besteht nach dem AngG nur bei einer Kündigung durch den Dienstgeber. Bei einvernehmlicher Lösung besteht kein Anspruch. Der KV regelt meines Wissens nichts abweichendes.
