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8. Februar 2012 um 11:55 Uhr
#73112
Roland
Teilnehmer
Hallo Petra!
Aus der Sicht deiner Schwester wäre natürlich ein „Urlaubsvorgriff“ ins nächste Urlaubsjahr die beste Alternative – das Problem dabei ist, dass ihr da wahrscheinlich ihr Dienstgeber nicht mitspielt. Möglich wäre es aber allemal.
Arbeitslosengeld (Var. 2) wird sehr problematisch sein, da sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Und bei Var. 3 gibt’s halt „keine Kohle“, darüber hinaus wird die Pflichtversicherung beendet mit dem letzten Tag der Beschäftigung, da der unbez. Urlaub über einen Monat hinausgeht.
LG