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17. Juni 2013 um 10:58 Uhr
#73620
biggi
Teilnehmer
Liebe Inka!
Die SV-Beiträge sind normal abzuziehen und zu zahlen, da gibt es nur die Höchstbeitragsgrundlage.
Die Freigrenze gilt nur für die Steuer.
Liebe Grüße
Biggi