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10. Mai 2012 um 11:16 Uhr
#73240
SchwarzSab
Mitglied
Hallo! Vielleicht wenn du die Frage konkretisierst?
BMGL SV SZ könnte einerseits daher kommen, das SZ Anteil Altersteilzeit auch eingerechnet werden (Bemessungsgrundlage ja höher als das was tatsächlich ausbezahlt wird meine ich)
wenn es das nicht ist war vielleicht das Jubelgeld ein SV-pflichtiges?
lg