Re:Re: Jahressechstel

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#70178
Roland
Teilnehmer

Hallo Corinna!

Bei mir würde die Lösung mit den vorhandenen Daten wie folgt aussehen:

Gehalt 3.980,00
– SV 719,19 D1 18,07% von 3.980,00
– LSt 882,23
AB 2.378,59

Die Pendlerpauschale reduziert als Freibetrag die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.
Diese schaut wie folgt aus:

Brutto 3.980,–
‚- SV 719,19
– PP 171,–
= BMGL 3.089,81

Hoffe, dass ich ein wenig helfen konnte.

LG