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10. Februar 2012 um 19:47 Uhr
#73123
Chriss
Teilnehmer
Hallo Liebe Leute!
Ich hoffe mir kann wer helfen!
Wenn das Jahrssechstel 547,00 Beträgt und die Sonderzahlung 712,00€ kann ich dann den Freibetrag zur Anwendung bringen?
lg