Re:Re: Jahreskarte Wiener Linien

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Die Aufwendung für die Jahreskarte der Wiener Linien fällt dann unter „Fahrtkostenersätze“, wenn damit die Fahrtauslagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ersetzt werden. Ist dies der Fall, ist diese
– sv-frei (§ 49(3)Z 20 ASVG)
– lst-pflichtig (da die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-
Wohnung) steuerlich bereits durch den Verkehrs-
absetzbetrag, bzw. gegebenenfalls auch durch das
Pendlerpauschale abgegolten ist.
Siehe dazu im Buch „PV in der Praxis“ (Punkt 22.4.)

Liebe Grüße
W.Ortner