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27. Dezember 2005 um 9:29 Uhr
#66186
Teilnehmer
Die Aufwendung für die Jahreskarte der Wiener Linien fällt dann unter „Fahrtkostenersätze“, wenn damit die Fahrtauslagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ersetzt werden. Ist dies der Fall, ist diese
– sv-frei (§ 49(3)Z 20 ASVG)
– lst-pflichtig (da die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-
Wohnung) steuerlich bereits durch den Verkehrs-
absetzbetrag, bzw. gegebenenfalls auch durch das
Pendlerpauschale abgegolten ist.
Siehe dazu im Buch „PV in der Praxis“ (Punkt 22.4.)
Liebe Grüße
W.Ortner