Re:Re: Inlandsdienstreise – Einladung Essen

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#71281
Roland
Teilnehmer

Liebe Petra!

In der Tat hat man es manchmal nicht sehr einfach.
Ich habe mir den betreffenden KV durchgelesen, da haben wir tatsächlich keine Information über eine möglich Kürzung des Taggeldes wegen eines Arbeitsessens.

Die Aussagen der WKO bzw. deines Steuerberaters sind unserer Ansicht nach (ich habe mich noch mit einem sehr prominenten Kollegen über dieses Thema unterhalten) nicht korrekt.
Um auch arbeitsrechtlich das Taggeld kürzen zu können, bedarf es einer eindeutigen KV-Regelung.
Da dies nicht der Fall ist, kann grundsätzlich (immer nur arbeitsrechtlich gesehen!) keine Kürzung des Taggeldes erfolgen.
Folge: Es muss das volle Taggeld von 26,40 ausbezahlt werden, allerdings sind halt bei einem Arbeitsessen EUR 13,20 pflichtig abzurechnen.

Es gibt sogar eine OGH-Entscheidung in diese Richtung:
OGH 8 ObA 75/06x vom 21. September 2006

Stellt sich daher noch die Frage, ob man durch eine Vereinbarung (ausdrücklich Verköstigung anstatt Taggeld) dieses Problem beseitigen könnte:
Da müsste der Wert der Verköstigung über dem Taggeldwert liegen und würde (was sicher auch nicht gewünscht ist) höchstwahrscheinlich als Vorteil aus dem Dienstverhältnis angesehen werden, da dann ein klarer Rechtsanspruch auf Verpflegung vorliegt.

LG