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28. Mai 2009 um 9:54 Uhr
#70556
Roland
Teilnehmer
Servus Ana!
Wenn dem so ist, würde ich tatsächlich einfach SV laufend abrechnen (aufpassen wegen Geringfügigkeitsgrenze) und LSt mit 2% bei einem vorübergehend beschäftigten AN, der rein körperlich tätig ist.
LG