Re:Re: Impatriates Krankenstand

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#70811
Martin
Teilnehmer

servus!

das mit dem krankenstand ist ein heißes thema:

da diese impatriates wahrscheinlich nicht dem österreichischen arbeitsrecht unterliegen ist weder das Angestelltengesetz noch das EFZG anzuwenden.
check den entsendungsvertrag ob irgend etwas vereinbart worden ist!
Einzig der § 7 AVRAG könnte zur anwendung kommen – dieser besagt das der dienstnehmer nicht schlechter gestellt werden darf, als wenn ein Ö-Kollektivvertag anwendbar wäre. (siehe dazu die diesbezüglichen beiträge)
falls nun in einem solchem österr. KV eine krankenstandsregelung wäre – könnte diese zur anwendung kommen.
(dies ist lediglich meine meinung – ist nicht ausjudiziert)

d.h. es ist im dienstvertrag des impats nachzulesen welches recht anwendbar ist, und dann wahrscheinlich nach dem ausländischem recht der krankenstand abzurechnen.
dies gilt dann m.E. auch für krankengeld der ausländischen krankenkasse – sofern es eine solche regelung in dem land gibt.
eine EFZ rückerstattung müsste dann (soferne vorhanden) im SV-heimatland gemacht werden.