Re:Re: Home office

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#70204
Roland
Teilnehmer

Hallo ecc!

Frage 1: Das ist alleine Verhandlungssache zwischen AG und AN, prinzipiell ist es möglich.
Frage 2: Ob ein Sachbezug anfällt, hängt nicht von den mitgeführten Arbeitsmaterialien ab, sondern ob du den PKW (auch) privat benützt, v.a. z.B. für Fahrten zwischen Wohnung und der Arbeitsstätte.
Frage 3: Werbungkosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer werden von der Finanz nur dann anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Leider wird vermutlich dein Mittelpunkt der Tätigkeit das Fahrzeug sein.

LG