Re:Re: Herabsetzung des unpfändbaren Betrags

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#73704
N1981
Teilnehmer

Hallo Roland!

Schön, wieder von Dir zu lesen…. 🙂

Ja, mir ist alles klar…. Die Sache ist ja in der Zwischenzeit schon weiter gegangen.

Das Gericht meinte, daß sie es auch nicht genau wissen würden, es jedoch analog einer Zusammenrechnung behandeln würden.

Gut – soll sein…

Mein Problem ist mittlerweile nämlich ein anderes: Jetzt hätte ich seit 08/2013 den Rang 8 mit dem herabgesetzten Existenzminimum berücksichtigen müssen (was ich nicht gemacht habe) und habe dem MA aber diesen Betrag ebenso ausbezahlt…

Der hat natürlich kein Geld, daß ich es mir wieder holen könnte….
Mit dem betreibenden Gläubiger habe ich telefoniert, ihm die Situation erklärt, der hat mir einen Rückruf versprochen, welchen ich noch immer nicht erhalten habe (nochmal frag ich aber auch nicht nach!)

Also alles etwas heikel….

Danke für die Erläuterungen…. 🙂

LG

Natascha