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29. September 2011 um 8:10 Uhr
#72902
mone238
Teilnehmer
Hallo Mathias!
Danke schon mal für deine Infos!
Ja genau, mit Anmeldung hab ich die Anmeldung zur GKK gemeint!
Das heißt also, der gewerberechtliche GF kann sowohl als Arbeiter oder auch als Angestellter angemeldet werden??! dann aber mit KU, oder?
Würdest du in diesem Fall für den gewerberechtlichen GF den KV für Arb. im Bauhilfsgewerbe anwenden?
Ich war immer der Meinung, ein GF kann „nur“ ein Angestellter sein!??!
Danke trotzdem schon mal!
LG Simone