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16. Februar 2011 um 9:59 Uhr
#72512
Roland
Teilnehmer
Hallo Harry!
Ja, der KV regelt dies:
Punkt B der Lohnordnung im Handelsarbeiter KV:
Eine Dienstreise liegt vor, wenn der Arbeitnehmer zur Ausführung eines ihm erteilten Auftrages die Arbeitsstätte des Arbeitgebers verlässt. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mit der Durchführung von Fahrten seine eigentliche Arbeitspflicht erfüllt.
LG