Re:Re: Handel Dienstreise LKW-Fahrer

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#72500
Roland
Teilnehmer

Hallo Harry!

Ich versuche, mich möglichst kurz zu halten:

Gem. § 26 Z4 EStG gibt es tatsächlich eine „Anlaufphase“, für die eine Taggeld entweder nur für 5 Tage / 15 Tage / 6 Monate „nicht steuerbar“ (also frei) bezahlt werden kann.
Nach Ablauf dieser „Anfangsphase“ wird das Taggeld steuerbar, kann aber gem. § 3 Abs. 1 Z16b eventuell steuerfrei abgerechnet werden – 2 zwingende Voraussetzungen sind aber notwendig:
– eine von insgesamt 5 „begünstigten“ Tätigkeiten (darunter fällt auch die „Fahrtätigkeit) UND
– eine lohngestaltende Vorschrift (u.a. ein KV, der die Ansprüche regelt)

Wenn beide Voraussetzungen vorhanden sind, dann können Taggelder auch über die Anfangsphase hinaus steuerfrei abgerechnet werden (für die „vorübergehende Tätigkeit in einer anderen pol. Gemeinde 6 Monate, für die anderen Tätigkeiten zeitlich unbefristet).

LG