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7. Oktober 2011 um 8:10 Uhr
#72931
biggi
Teilnehmer
Die 36 vollen Tag, die Willi nennt, sind nur die vom letzten Krankenstand, da ja 6 Tage schon verbraucht wurden.
„Verlängert“ wird dann mit halbem Anspruch.
Da ich solche Fälle bei Angestellten eher selten haben, wenn Anspruchserschöpfung, dann 1 langer Krankenstand, plage ich mich dann auch immer, mache etwas falsch beim Ausfüllen der AE-Bestätigung und erhalte einen Anruf von der Krankenkasse.
Eine ganz gute Beschreibung der Berechnung findet sich auf den Seiten der Wirtschaftskammer:
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen.
Gutes Gelingen
Biggi