Re:Re: halbe entgeltfortzahlung

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#72928
Willi
Mitglied

Hierbei handelt es sich um den sog. „zweiten Topf“, die Regelung findet sich in § 8 AngG.

Die EFZ pro Krankenstand ist demnach begrenzt auf 10 Wochen (nach 5 Jahren 12 Wochen etc.), aber neben dem Grundanspruch (igF 6 Wochen voll, 4 Wochen halb) gibt’s eben auch noch den zweiten Topf mit 6 Wochen halb, 4 Wochen viertel).
Im gegenständlichen Fall somit 36 Tage voll und 34 Tage halb –> damit sind die 70 Tage (=10 Wochen) Maximal-EFZ für den Krankenstand erschöpft.

Sollte es danach noch einmal zu einer Erkrankung kommen (und wäre es keine Ersterkrankung) stünden dann noch 36 Tage halbe EFZ und 28 Tage 25% EFZ aus dem „zweiten Topf“ zur Verfügung.