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18. April 2008 um 22:47 Uhr
#69197
Martin
Teilnehmer
Servus!
Ich kann das leider nicht nachvollziehen.
Vielleicht meint der Prüfer den Zuschlag für Arbeit am sechsten Arbeitstag laut Gastro-Kollektivvertrag.
Das hier ist der KV von 2001 aber mit tollen Erläuterungen: http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?AngID=1&DocID=347407&DstID=4851&StID=180018
Auf Seite 6 ist der 50 % Zuschlag für den sechsten Arbeitstag beschrieben.