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14. Oktober 2014 um 7:25 Uhr
#73964
thirsty
Mitglied
Hallo!
da eine Gleitzeitvereinbarung immer die Schriftform benötigt, ist das Verhalten der Prüferin zumindest legitim.
die WKS schreibt folgendes:
„Vorsicht!
Schriftlichkeit ist absolutes Formerfordernis einer Gleitzeitvereinbarung. Der mündliche Abschluss einer Gleitzeitvereinbarung ist rechtsunwirksam und kann zu Überstundennachforderungen führen!“ Quelle: https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Arbeitsrecht/Arbeitszeit/Gleitende_Arbeitszeit.html
Vllt findet ihr die Vereinbarungen noch, ansonsten hilft nur in den sauren Apfel beißen bzw. lasst euch z.B. von der WKS beraten 🙁
LG
thirsty