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13. Oktober 2014 um 10:41 Uhr
#73963
birgit1019
Teilnehmer
Hallo,
ich glaube hier liegt eine falsche Interpretation unseres Falles vor! Es mir durchaus bewusst, dass auch 5 Jahre nachgerechnet werden können, es geht hier jedoch um die Tatsache, das sie nur nachrechnet wenn keine GLZ Vereinbarungen abgeschlossen wurden!!!
LG Birgit