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24. Mai 2011 um 23:21 Uhr
#72690
Roland
Teilnehmer
Hallo!
Meines Erachtens baut sich zuerst das „Gleitzeit-Plus“ auf und erst nachdem die maximale Übertragungsmöglichkeit überschritten wird (eine Ausnahme wäre dann gegeben, wenn die max. tägliche NAZ, die 9 oder 10 Stunden betragen kann, überschritten wird), handelt es sich um Überstunden.
Beobachtungszeitraum ist in deinem Fall dann das Jahr und nicht der Monat.
Also wäre ich mit der bisherigen Vorgangsweise nicht einverstanden.
„Wissenschaftlich“ nachweisen kann ich es aber nicht, dass diese Vorgangsweise „falsch“ wäre.
LG