Re:Re: Gleitzeit – Rahmenvereinbarung

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#71811
Martin
Teilnehmer

Liebe Gaby!

Wenn die Kernzeit 40 Stunden beträgt, wann soll dann der Zeitausgleich genommen werden?
Dann müssten die Mehrstunden am Gleitzeitkonto nur nach Vereinbarung mit dem Dienstgeber (z.B. in ganzen Tagen) konsumiert werden.

Eine maximale Dauer der Gleitzeitvereinbarung, bzw. minimale Stunden sind mir nicht bekannt.
Schau in den Kollektivvertrag, ob dieser eine Einschränkung enthält.
Für Teilzeitkräfte könnten 3 Monate für die Mehrstunden ( in Verbindung mit Mehrstundenzuschlag) zur Anwendung kommen.