Re:Re: Gleitzeit

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#74089
the brain
Mitglied

Hallo Sabzen,

wenn er/sie freiwillig um 5 Uhr 30 kommt zahle ich weder nichts noch Nachtzuschlag.

Wenn die Arbeit um diese Zeit sinnvoll ist, und es so gedulded wird, ist es Arbeitszeit, aber niemals mit Nachtzuschlag.
Um es in einem zukünftigen, nicht gewünschten Arbeitsprozess, gleich obsolet werden zu lassen, eine formlose Vereinbarung mit ihm/ihr machen.

lg
hubert k.