Re:Re: Gilt KV? Arbeitnehmer in Ö, Unternehmen D

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#70185
Martin
Teilnehmer

Servus!

wenn du in Österreich angestellt bist, gilt für die das Ö Arbeitsrecht.
da dein dienstgeber nicht in Ö ist, ist dieser auch nicht wirtschaftskammer-zugehörig und hat auch keinen kollektivvertrag.

jedoch:
§ 7 AVRAG
das kv-engtelt welches deinem (theoretischem) kv entspricht ist zu zahlen.
die reisekosten sind m.E. ein streitthema:
da der § 7 nur vom entgelt spricht, sind aufwandsersätze damit nicht inkludiert.

der dienstgeber hat dem dienstnehmer die mehraufwendungen zu ersetzen (ABGB).
ich rate den ausländischen dienstgebern die diäten nach dem (theoret.) kv zu bezahlen.
so erspart man sich eine streiterei um jede wurstsemmelrechnung.
vorsicht: einzelvereinbarung zu dienstreiseersätzen funktioniert nur bei nicht betriebsratsf#ähigen betrieben. (unter 5 DN) darüber nur mit betriebsrat und betriebsvereinbarung.

wenn du die reisekosten nicht ersetzt bekommst, kannst du differenzwerbungskosten ansetzen.

ob man das jubiläumsgeld auch noch zum entgelt zählen darf, – ???