Re:Re: Gesetzl. und freiw. Abfertigung – Elternteilzeit

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Roland
Teilnehmer

Hallo Gabi!

Nachfolgend ein Auszug aus der RZ 1088 LSt-RL:

Hat das Dienstverhältnis länger als zwölf Monate gedauert und sind innerhalb der letzten zwölf Monate zB infolge Präsenzdienst,
Ausbildungsdienst bei Frauen, Krankheit, Altersteilzeit, Mutterschutz oder Karenzurlaub geringere oder gar keine Bezüge ausbezahlt worden, ist die Beurteilung von dem Zeitraum zurückgehend vorzunehmen, für den letztmalig die vollen laufenden Bezüge angefallen sind.

Leider findet sich in dieser Aufzählung nicht die Elternteilzeit.
Es würde aber einiges dafür sprechen, wie in der RL beschrieben vorzugehen.
Vorsichtshalber würde ich aber eine schriftliche Anfrage ans FA richten.

LG