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14. Februar 2012 um 9:12 Uhr
#73128
Roland
Teilnehmer
Hallo Karlo!
Grundsätzlich wäre er neben der Kommunalsteuer auch DB- und DZ-pflichtig, jedoch greift hier die „60er-Befreiung“.
D.h. es ist nur die Kommunalsteuer abzuführen.
LG