Start › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › Gesellschafter Geschäftsführer › Re:Re: Gesellschafter Geschäftsführer
11. Oktober 2010 um 10:05 Uhr
#72019
Teilnehmer
Hallo Karlo!
Da sehe ich absolute Pflichtigkeit, egal ob es sich um einen wesentlich oder unwesentlich Beteiligten handelt.
Ist ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis.
LG
