Re:Re: Geschenke

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#72761
Roland
Teilnehmer

Hallo Arno!

Streng genommen wird diese Zuwendung nicht als „freie Sachzuwendung“ durchgehen.
Es fehlt die „Betriebsveranstaltung“.
Ich könnte mir sie allerdings als „Vergütung aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses“ vorstellen, dann wäre sie zumindest sv-frei.
Lohnsteuerlich wirst du aber wahrscheinlich nicht um die Pflichtigkeit herumkommen, das gilt dann auch mE für DB/DZ/K.St.
Am besten mit deinem FA Kontakt aufnehmen, wie sie das sehen.

LG