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2. Dezember 2011 um 22:53 Uhr
#73022
Roland
Teilnehmer
Hallo Daniela!
Ist denn der GF der einzige Arbeitnehmer im Betrieb?
Wenn ja, kommt die „Kleinunternehmerregelung“ in den Monaten 1-11 mE tatsächlich zur Anwendung, wenn es vertraglich so fixiert wurde.
Fraglich ist natürlich, ob die 500,– nicht gegen zwingende (ev. kv-liche) Vorschriften verstoßen – neben dem GPLA-Risiko bezüglich SV-Beiträge könnte auch das LSDBG zur „Bedrohung“ werden.
LG