Re:Re: Geschäftsführer und Lohnnebenkosten

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#73022
Roland
Teilnehmer

Hallo Daniela!

Ist denn der GF der einzige Arbeitnehmer im Betrieb?

Wenn ja, kommt die „Kleinunternehmerregelung“ in den Monaten 1-11 mE tatsächlich zur Anwendung, wenn es vertraglich so fixiert wurde.
Fraglich ist natürlich, ob die 500,– nicht gegen zwingende (ev. kv-liche) Vorschriften verstoßen – neben dem GPLA-Risiko bezüglich SV-Beiträge könnte auch das LSDBG zur „Bedrohung“ werden.

LG