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4. Mai 2010 um 11:18 Uhr
#71580
Orlando
Teilnehmer
Lösung gefunden. 🙂
Aus der NÖDIS, Nr. 7/Juli 2009, zu finden unter:
„Länger als einen Kalendermonat“
Besteht das Dienstverhältnis (DV) länger als einen Kalendermonat (z. B. von 28.7 bis 2.8) ist nur die monatliche Geringfügigkeitsgrenze zur Beurteilung heranzuziehen. Beachten Sie bitte, dass das gebührende Entgelt im Ein- und/oder Austrittsmonat vor der Beurteilung auf ein „fiktives Monatsentgelt“ hochzurechnen ist.
Das heißt für mich: 300 für 6 Tage = 50/Tag x 30 = 1.500 fiktiv = Vollversicherung