Re:Re: Geringfügigkeitsgrenze

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#73124
keiranval
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Grundsätzlich müssen alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (wie andere Beschäftigungsverhältnisse) der Sozialversicherung gemeldet werden. Für die Einstufung und Behandlung der Beschäftigungsverhältnisse gibt es aber zahlreiche besondere Regelungen.